Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
208 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 16.11.2017:
11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Herr Raddatz erläutert den Tagesordnungspunkt (siehe Vorlage). In Leopoldshöhe bestünde
ein großer Bedarf an Mehrfamilienhäusern, den die Wohnbau Lemgo eG mit 46-48 geplanten
Wohnungen gerne an dieser Stelle umsetzen würde. Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan
setze eine zweigeschossige Bauweise fest. Die Wohnbau Lemgo eG möchte das Grundkonzept
beibehalten, jedoch würde sich daraus eine dreigeschossige Bauweise ergeben und eine
Traufhöhe von 9,5m. Des Weiteren erläutert Herr Raddatz noch einmal kurz das
Schallschutzgutachten, welches im Rahmen des Ursprungsplanes erstellt wurde.
Nach kurzer Diskussion verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 1. Änderung gemäß § 1 (3), (6)
BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“)
durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird
beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen,
dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann
Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -