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Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
208 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ -
Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier: 	- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
	- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 16.11.2017: 11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Herr Raddatz erläutert den Tagesordnungspunkt (siehe Vorlage). In Leopoldshöhe bestünde ein großer Bedarf an Mehrfamilienhäusern, den die Wohnbau Lemgo eG mit 46-48 geplanten Wohnungen gerne an dieser Stelle umsetzen würde. Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan setze eine zweigeschossige Bauweise fest. Die Wohnbau Lemgo eG möchte das Grundkonzept beibehalten, jedoch würde sich daraus eine dreigeschossige Bauweise ergeben und eine Traufhöhe von 9,5m. Des Weiteren erläutert Herr Raddatz noch einmal kurz das Schallschutzgutachten, welches im Rahmen des Ursprungsplanes erstellt wurde. Nach kurzer Diskussion verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag: Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 1. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 3. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird beschlossen. 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. 5. Die Beteiligung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -