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Beschlußtext (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
129 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
Beschlußtext (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 16.11.2017: 10. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Herr Runge vom Planungsbüro Drees &. Huesmann stellt die Planung anhand einer Präsentation vor. Es werden zwei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt. Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus sowie eine Bebauung nur mit Einfamilienhäusern. Des Weiteren geht Herr Runge auf eine 2012 durchgeführte Baugrunduntersuchung ein, bei der es Auffälligkeiten im Nord-Osten der geplanten Fläche gab. Bei einer Einleitung des Bauleitplanverfahrens würden diese Tatsachen genau geprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das Planungsbüro bittet den Ausschuss, der Einleitung des Verfahrens zuzustimmen. Die Fraktion B90/Grüne betont, dass vor Einleitung des Verfahrens ein Gutachten über die Bodenbeschaffenheit vorliegen müsse, ansonsten würden sie sich gegen das Vorhaben aussprechen. AM Herr Fiedler führt an, dass es hier um eine grundsätzliche Entscheidung gehe ob die Fläche bebaut werden solle oder nicht. Die Verwaltung weist noch mal auf den Stand des Verfahrens hin und dass vor dem Start des Verfahrens ein sog. Scoping-Termin stattfinden würde, bei dem alle betroffenen Behörden bei einem Ortstermin die Fläche beurteilen würden. Die Ergebnisse könnten dann noch vor dem Start der frühzeitigen Beteiligung dem Ausschuss vorgelegt werden. Nach reger Diskussion schlägt AV Herr Jahn vor, aus dem Beschlussvorschlag nur die Punkte 2. und 3. zu beschließen und einen Scoping-Termin durchzuführen. Dementsprechend ergeht folgender Beschlussvorschlag: Beschluss: 1. entfällt 2. Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ ist als 12. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 erkennbar. 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (24. Änderung). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 5 erkennbar. 4. Ein Scoping-Termin mit den beteiligten Behörden ist durchzuführen und das Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -