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Beschlußtext (23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Bereich Heeper Straße / Am Pansbach im Ortsteil Bechterdissen 1.Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss) 2.Beratung und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
128 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
Beschlußtext (23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Bereich Heeper Straße / Am Pansbach im Ortsteil Bechterdissen

1.Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss)
2.Beratung und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 16.11.2017: 5. 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Bereich Heeper Straße / Am Pansbach im Ortsteil Bechterdissen 1. Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss) 2. Beratung und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Herr Tacke vom Planungsbüro Hempel + Tacke GmbH erläutert die Planung anhand einer Präsentation (siehe Vorlage). Die SPD-Fraktion ist dem Bebauungsvorschlag nicht abgeneigt, jedoch ist ihnen ein Teil der Bebauung zu hoch und zu massiv. Sie schlagen vor, die zulässige Geschosszahl auf maximal zwei Vollgeschosse zu ändern und die Firsthöhe auf 10,50 m festzulegen. Die Fraktion B90/Grüne schließt sich der Meinung der SPD-Fraktion an. Die CDU-Fraktion unterstützt den Entwurf und auch die geplante dreigeschossige Bauweise, auf Grund des hohen Bedarfs an Wohnungen in Leopoldshöhe. Gleichzeitig regt sie aber nochmal an, sich mit der Parksituation auseinanderzusetzten, damit der geplante Wendehammer nicht zu Parkzwecken missbraucht würde. Seitens der Ausschussmitglieder wird darum gebeten, den Beschlussvorschlag anzupassen und auf eine maximal zweigeschossige Bauweise zu ändern. Sodann lässt AV Herr Jahn über den Antrag der SPD-Fraktion über eine Änderung der geplanten dreigeschossigen in eine zweigeschossige Bauweise und eine Firsthöhe von 10,5 m abstimmen. Der Hochbau-und Planungsausschuss folgt diesem Vorschlag. - einstimmig – Danach verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Wohngebietes den Bebauungsplan Nr. 02/02 „Milser Heide“ als 23. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungs- und Nutzungskonzeptes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: - einstimmig -