Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
73 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.12.17, 11:19
Aktualisiert
08.12.17, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur (Wahlperiode 2014/2020)
am 21.11.2017:
4.
Anregungen und Beschwerden
hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für
Kindergarten/Kindertagesstätten und der OGS in Leopoldshöhe
Ergänzend zu der Verwaltungsvorlage informiert Frau Koch die Ausschussmitglieder über die Kosten, die
bei einer Geschwisterkindregelung entstehen könnten. Die Daten basieren auf einer von der VHS
durchgeführten Umfrage.
OGS Asemissen:
Vollständige Geschwisterkindbefreiung:
Hälftige Geschwisterkindbefreiung:
Jeweils eine Gebührenstufe niedriger:
OGS Nord:
Vollständige Geschwisterkindbefreiung:
Hälftige Geschwisterkindbefreiung:
Jeweils eine Gebührenstufe niedriger:
14.580 €
7.290 €
3.000 €
34.320 €
17.160 €
6.420 €
Bei der Berechnung wurden nur die Geschwisterkinder in den Kindertagesstätten berücksichtigt. Sollen
Geschwisterkinder in der OGS ebenfalls vollständig befreit werden (z. Zt. zahlen sie die jeweils hälftige
Gebühr) erhöhen sich die Mehrkosten für die OGS Asemissen um 3.510 € und der OGS Nord um 2.700
€.
AM Herr Siefert bemängelt, dass die Zahlen erst jetzt bekannt gegeben werden, so ist seitens der CDUFraktion kein Beschluss möglich, da zunächst in der Fraktion beraten werden muss.
AM Frau Niemeier weist darauf hin, dass durch eine Geschwisterkindregelung eine Unterdeckung
entstehen würde, die durch die Kommune aufzufangen wäre. Aus Sicht von AM Herrn Banze sind die
Mehrkosten im moderaten Bereich. In Nachbarkommunen gibt es bereits Geschwisterkindregelungen.
AM Frau Kampmann äußert Verständnis für das Anliegen der Eltern. Die Fraktion B90/Grüne favorisiert
jedoch eine andere Struktur der Ganztagsschule und zwar den gebundenen Ganztag.
Beschluss:
Abschließend schlägt die stellv. AV Frau Risy vor, die Angelegenheit zunächst zur Beratung in die
Fraktionen zurückzuverweisen. Die endgültige Entscheidung soll dann im Haupt- und Finanzausschuss
getroffen werden. Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder zu.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -