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Beschlußtext (Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
70 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
15.12.17, 09:15
Aktualisiert
15.12.17, 09:15
Beschlußtext (Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 30.11.2017: 6. Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Herr Kampen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld stellt den Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes anhand einer Präsentation vor. Rückfragen hierzu ergeben sich nicht. Herr Kampen hat den Jahresabschluss 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Beschluss: 1) Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.974.398,43 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € fest. 2) Zugleich beschließt der Rat den Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 12.605.695,07 € zu verrechnen. 3) Der Rat erteilt dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung. Beratungsergebnis: - einstimmig -