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Beschlußtext (Ortsrecht hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
71 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
10.04.17, 20:04
Aktualisiert
10.04.17, 20:04
Beschlußtext (Ortsrecht
hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 16.03.2017: 5. Ortsrecht hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe AM Herr Hachmeister erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ablehnt. Dies solle allerdings keine Herabwürdigung der Arbeit einer/ eines Ausschussvorsitzenden sein, aber eine Erhöhung von 2.400,00 € für 6 - 7 Sitzungen im Jahr für eine Gemeinde in der Größenordnung wie Leopoldshöhe sei zu hoch, so die Fraktionsmeinung. In dem Zusammenhang beantragt AM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Verwaltung dementsprechend einen rechtssicheren Text ausarbeitet. AM Herr Meckelmann stellt die Frage, ob es rechtlich zulässig sei, die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Gänze abzulehnen. Er führt weiter aus, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich der Ansicht sei, dass das Ehrenamt gestärkt werden solle. Eine unterschiedliche Handhabung und somit eine Wertung der einzelnen Ausschüsse solle allerdings nicht erfolgen. Von Seiten der SPD-Fraktion gibt AM Herr Jahn bekannt, dass in seiner Fraktion unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema vertreten werden. Einigkeit herrsche jedoch darüber, dass das Ehrenamt gestärkt werden solle und im Zuge der Gleichbehandlung eine einheitliche Regelung und keine Bewertung der einzelnen Ausschüsse und deren Arbeit stattfinden solle. AM Graf von der Schulenburg ist ebenfalls für die Stärkung des Ehrenamtes. Die Aufwandentschädigung, so ist er der Meinung, stehe in keinem Verhältnis zur Arbeit, welche geleistet werde. Er wünsche sich eine faire und einvernehmliche Regelung. Auf Nachfrage gibt FBL Frau Sunkovsky bekannt, dass Entschädigungen nur in voller Höhe oder gar nicht ausgezahlt werden können. Die einzelnen Kommunen handhaben das Thema unterschiedlich. Die Stadt Lemgo habe sich z.B. gänzlich gegen die Zahlung entschieden, während der Kreis sich für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ausgesprochen habe. Dass eine Kommune dieser Größenordnungen zwischen den einzelnen Ausschüssen differenziert habe, sei ihr nicht bekannt. Da in allen Fraktionen noch Beratungsbedarf besteht, wird über den eingangs gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht abgestimmt und die Thematik in die Fraktionen zurückverwiesen. Es erfolgt keine Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen