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Beschlußtext (Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
72 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
23.09.16, 10:38
Aktualisiert
23.09.16, 10:38
Beschlußtext (Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe
hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016))

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2014/2020) am 25.08.2016: 6. Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016) Einleitend berichtet AV Herr Hachmeister, er habe zum Thema Klärschlamm mit Herrn Lockstedt vom Kreis Lippe gesprochen. Da der Klärschlamm zukünftig verbrannt werden soll, ist eine Verbrennungsanlage im Gespräch, die im Bereich der Regiopole Bielefeld oder anderswo in OWL angesiedelt sein soll. Zum Thema Klärschlamm hat er die Verwaltung um Informationen gebeten. Herr Friedrich trägt ausführlich vor. So gibt es einen Referentenentwurf, der bis 2025 umgesetzt werden soll und vorsieht, dass Klärschlamm aus Kläranlagen ab der Größenklasse 4 (10 – 100 Tsd. Einwohnerwerte) verbrannt werden. Am 2. September findet zu diesem Thema ein Gespräch bei der Bezirksregierung statt. Neue Informationen werden zeitnah an die Fraktionen weitergegeben. Anmerkung der Verwaltung: Die Ergebnisse des Gesprächs bei der Bezirksregierung sind der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. Die SPD-Fraktion bittet um Aussagen zu den Nitratwerten im Gemeindegebiet. Anmerkung der Verwaltung: Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Nitratbelastung ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt. Aus der CDU-Fraktion wird eine Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft befürwortet. Die SPD-Fraktion vertritt die Ansicht, der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser werde diesbezüglich seitens der Betriebsleitung bestens informiert. Herr Lasar fragt nach dem Phosphatgehalt, da Phosphor ja für Pflanzen wichtig sei. Herr Friedrich erklärt, dass nach Verbrennung des Klärschlamms der Phosphor aus der Asche zurückgewonnen werden soll. Bis zu 20 % dürfe aber verlorengehen.