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Beschlußtext (Jahresabschluss 2015 des Kernhaushaltes a) Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
70 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.01.17, 09:21
Aktualisiert
06.01.17, 09:21
Beschlußtext (Jahresabschluss 2015 des Kernhaushaltes
a)	Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus 	Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
b)	Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 GO 	NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 15.12.2016: 17. Jahresabschlüsse 17.1 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2015 des Kernhaushaltes gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes bezieht sich RM Herr Siese auf die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 1. Dezember 2016. Nachdem Herr Kampen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 berichtet habe, habe der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen. Beschluss: Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: 1) Der geprüfte Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 werden festgestellt. 2) Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.529.645,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.001.461,13 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 22,06 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -