Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
69 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.01.17, 09:21
Aktualisiert
06.01.17, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 15.12.2016:
18. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: OWL-Verkehr GmbH, mittelbare Beteiligung über die KVG Lippe
Eingangs erläutert RM Herr Gräfe kurz die Hintergründe, die zu der Fassung der
Dringlichkeitsentscheidung geführt haben. So erhalte die KVG Lippe durch die Übernahme von
Gesellschaftsanteilen Stimmrechte in der OWL Verkehr. Damit könne die KVG Lippe auf Beschlüsse, z.
B. zum Tarif oder zum Wirtschaftsplan, Einfluss nehmen und diese damit erstmals direkt mit beschließen.
In der sich nun anschließenden kurzen Diskussion stellt RM Graf von der Schulenburg klar, dass er sich
namens der FDP gegen eine mittelbare Beteiligung über die KVG Lippe aussprechen werde, da es sich
hier um die Wahrnehmung von unternehmerischen Tätigkeiten handele und diese Entwicklung
grundsätzlich falsch sei. RM Herr Puchert-Blöbaum entgegnet, dass es lediglich um ein Mitspracherecht
gehe und man die Dringlichkeitsentscheidung somit genehmigen solle.
Abschließend genehmigt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache 126/2016):
1. Die Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Erwerb von Geschäftsanteilen durch die Kommunale
Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG) in Höhe von 10.988,00 € an der OWL-Verkehr GmbH sowie
dem der Drucksache 126/2016 angefügten Gesellschaftsvertrag und dem dort ebenfalls angefügten
Konsortialvertrag zu.
2. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens
bei der Bezirksregierung Detmold
Beratungsergebnis:
- 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -