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Beschlußtext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
81 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.01.17, 09:21
Aktualisiert
06.01.17, 09:21
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 15.12.2016: 14. Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2017 Eingangs dieses Tagesordnungspunktes erläutert GAR Herr Aust die Hintergründe zur Erhöhung der Hebesätze für 2017 anhand einer Powerpoint-Präsentation und stellt fest, dass auch der weiteste Weg mit einem ersten Schritt beginne. Einleitend schildert er die Ausgangslage und informiert über die aktuellen Entwicklungen gegenüber der bisherigen Finanzplanung. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen zeigt GAR Herr Aust die zukünftigen Meilensteine und Ziele auf. Im Rahmen seines Fazits stellt er fest, dass die Erhöhung der Hebesätze für 2017 unumgänglich sei, er jedoch aktiv an der Konsolidierung des Leopoldshöher Haushaltes arbeiten werde. Ergänzend fügt er hinzu, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leopoldshöhe durch die Senkung der Abwassergebühren im Jahr 2017 insgesamt entlastet würden. Auch werde er versuchen, so GAR Herr Aust abschließend, die für 2018 bereits angekündigten weiteren Steuerhöhungen abzuwenden, um so im Jahr 2020 gemeinsam „auf der Höhe“ anzukommen. In der sich nun anschließenden Diskussion geben die einzelnen Fraktionen ihr Votum zur Erhöhung der Hebesätze für 2017 ab. RM Herr Gräfe erklärt sodann für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion der Erhöhung der Hebesätze für 2017 zustimmen werde. Gleichwohl vermisse er den „Sparwillen“ der Verwaltung. So führe die Erhöhung der Grundsteuer B zu erheblichen Mehrbelastungen für die Leopoldshöher Privathaushalte, während die Erhöhung der Gewerbesteuer darüber hinaus kontraproduktiv wirken könne. Dies gelte auch für die Erhöhung der Grundsteuer A, die die Landwirtschaft inmitten einer Krise treffe. Gleichwohl könne man derzeit keine Vorschläge unterbreiten, die eine Erhöhung der Hebesätze für 2017 verhindern könnte. RM Herr Hachmeister stellt im weiteren Verlauf klar, dass er bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mitgeteilt habe, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten werde, da für die Beurteilung hinsichtlich einer Hebesatzerhöhung der komplette Haushaltsentwurf 2017 erforderlich sei. Grundsätzlich habe seine Fraktion jedoch bereits vor Jahren vorgeschlagen, bei den Personalkosten Einsparungen vorzunehmen und darüber hinaus die Überprüfung von Standards gefordert. Im Folgenden erklärt RM Graf von der Schulenburg, dass ihm der von GAR Herrn Aust vorgestellte Weg Angst und Bange bereite. Andererseits befürworte er die angestrebte aktive Gestaltung zur Verbesserung der Haushaltslage. Dennoch sei der Haushalt in den letzten Jahren nicht konsolidiert worden und so sei er aktuell deshalb defizitär. So träfen die geplanten Erhöhungen jede/n Bürger/in, die Gewerbebetriebe sowie alle Landwirte. Bezüglich der Ausführungen des GAR Herrn Aust zu den Einsparungen hinsichtlich der Abwassergebühren bzw. der Erhöhung der Hebesätze führt RM Graf von der Schulenburg aus, dass dieser Vergleich nicht zutreffend sei, da man dies auch auf die zurückliegenden Jahre beziehen müsse. Insgesamt ergäbe sich damit eine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn man die Rahmenbedingungen nicht vergessen dürfe, müsse man sich dennoch für Einsparungen einsetzen und einen nachhaltigen Konsolidierungsplan erarbeiten. Unter den derzeitigen Umständen könne die FDP der vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze für 2017 nicht zustimmen, so RM Graf von der Schulenburg abschließend. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Graf von der Schulenburg erinnert RM Herr Meckelmann an die diesjährigen Haushaltsberatungen. Im Zuge der Beratungen hätten alle Ratsmitglieder dem Haushalt bzw. der Finanzplanung zugestimmt. Über weitere Konsolidierungen müsse sicherlich nachgedacht werden, dennoch setzen die Rahmenbedingungen den Kommunen Grenzen, die nicht vergessen werden dürfen. Ergänzend stellt er fest, dass es in 2016 keine Steuererhöhungen gegeben habe und nach den Äußerungen des GAR Herrn Aust in 2018 möglicherweise ebenfalls auf Steuererhöhungen verzichtet werden könne. Letztendlich dürfe man nicht vergessen, dass durch Steuererhöhungen auch Standards erhalten würden, die zahlreichen Leopoldshöher Bürgerinnen und Bürgern wichtig seien. Generell hoffe er im Rahmen der Haushaltsdiskussionen 2017 jedoch auf Einsparungsmöglichkeiten, so RM Herr Meckelmann abschließend. Im weiteren Verlauf stellt RM Herr Puchert-Plöbaum fest, dass Kommunen keine Wirtschaftsunternehmen seien und es im kommunalen Bereich primär um die Daseinsvorsorge gehe. Darüber hinaus müsse die Gemeinde Leopoldshöhe zahlreiche Pflichtaufgaben erfüllen. Über die Aufrechterhaltung der Büchereien, der kommunalen Kindertagesstätten u. ä. könne sicherlich diskutiert werden, dennoch müsse hier geschaut werden, was letztendlich tatsächlich machbar und sinnvoll sei. Im Folgenden erklärt RM Herr Jahn, dass man sich leider den gegebenen Umständen der Bundes- und Landespolitik anpassen müsse. Deshalb sei es wichtig, ein langfristiges Konzept für die Gemeinde Leopoldshöhe zu erstellen. Wer sich gegen Steuererhöhungen ausspreche, müsse auch vorschlagen, wie man andernfalls zu Lösungen kommen könne. Aus diesem Grund solle man der Erhöhung der Hebesätze heute zustimmen und sodann nach möglichen Einsparpotentialen suchen. RM Graf von der Schulenburg stellt im Folgenden klar, dass die FDP dem Haushalt 2016 zwar zugestimmt habe, er jedoch deutlich gemacht habe, dass diese Zustimmung mit einigen Hindernissen verbunden gewesen sei. So hätte man sich zum damaligen Zeitpunkt nicht auf neuerliche Steuererhöhungen verlassen können. Vielmehr hätte sich die FDP für eine langfristige Haushaltskonsolidierung ausgesprochen, auch wenn dies mutige Entscheidungen erfordere. So müsse zukünftig über notwendige oder eben auch nicht notwendige Aufgaben und Standards nachgedacht werden, so RM Graf von der Schulenburg abschließend. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, für das Haushaltsjahr 2017 die Hebesätze für die Grundsteuer A von derzeit 230 v. H. auf 260 v. H., für die Grundsteuer B von derzeit 490 v. H. auf 560 v. H. und für die Gewerbesteuer von derzeit 450 v. H. auf 495 v. H. zu erhöhen. Die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2017 hat folgenden Wortlaut: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 Aufgrund des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und die Erhebung von Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV NRW S. 732) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2015 (GV NRW S. 496) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 560 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 495 v. H. §2 Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Beratungsergebnis: - 29 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -