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Beschlusstext (Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraßen "Mestrenger Weg" und "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
43 kB
Erstellt
09.04.10, 18:35
Aktualisiert
09.04.10, 18:35
Beschlusstext (Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraßen "Mestrenger Weg" und "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack)

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Beschluss Hürtgenwald, den 29.03.2010 aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.03.2010. öffentlicher Teil Top 5. Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraßen "Mestrenger Weg" und "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack 46/2010 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, das Teilstück der Gemeindestraße „Mestrenger Weg“ im Ortsteil Vossenack, beginnend ab dem Grundstück „Mestrenger Weg 9“ bis hin zum Grundstück „Mestrenger Weg 26“, sowie das Teilstück der Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“, beginnend ab dem Grundstück „Zum Schnepfenflug 40“ (Einmündung „Pfarrer-Hegger-Straße“) bis hin zum Grundstück „Zum Schnepfenflug 49“ mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW) zu widmen. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Beratungsergebnis: Einstimmig, keine Enthaltungen