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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Erschließungsvertrag/Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Erstellt
08.12.10, 19:00
Aktualisiert
08.12.10, 19:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Erschließungsvertrag/Satzungsbeschluss)

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Beschluss Hürtgenwald, den 08.12.2010 aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 02.12.2010. öffentlicher Teil Top 4. Bebauungsplan Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Erschließungsvertrag/Satzungsbeschluss 163/2010 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, mit der GEBIG Immobilienund Projektentwicklungsgesellschaft einen Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB entsprechend dem vorgelegten Entwurf und der Regelung bezogen auf das Grundstück Gemarkung Gey, Flur 1, Nr. 158 (bei Baurecht Weiterleitung der Kanalund Straßenbaubeiträge an Investor) abzuschließen. An den Kosten der äußeren Erschließung wird sich die Gemeinde nicht beteiligen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Entsprechende zu veranlassen und bei Satzungsbeschluss einen unterschriftsreifen Erschließungsvertrag vorzulegen. 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 2 Nein-Stimmen