Daten
Kommune
Hürtgenwald
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10 kB
Erstellt
15.07.10, 18:42
Aktualisiert
15.07.10, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 07.07.2010
aus der Niederschrift über die 4. Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 01.07.2010.
öffentlicher Teil
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5.
Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen gem. § 61 a
Landeswassergesetz;
hier: Verlagerung der Überwachungspflicht auf die Kommunen
90/2010
Beschluss:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Bürgermeister beauftragt, zwecks
Übertragung der Beratungs- und Überwachungspflicht gem. § 61 a
Landeswassergesetz (Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen) an einen
externen Dritten, neben der Rur-Wasser-Technik GmbH mit anderen Anbietern
Kontakt aufzunehmen und Angebote einzuholen. Im Zuge einer interkommunalen
Lösung soll dann ein Kostenvergleich auch unter Berücksichtigung der Erbringung
dieser Leistungen durch eigenes Personal erfolgen.
einstimmig