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Beschlusstext (Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen gem. § 61 a Landeswassergesetz; hier: Verlagerung der Überwachungspflicht auf die Kommunen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
15.07.10, 18:42
Aktualisiert
15.07.10, 18:42
Beschlusstext (Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen gem. § 61 a Landeswassergesetz;
hier: Verlagerung der Überwachungspflicht auf die Kommunen)

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Beschluss Hürtgenwald, den 07.07.2010 aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 01.07.2010. öffentlicher Teil Top 5. Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen gem. § 61 a Landeswassergesetz; hier: Verlagerung der Überwachungspflicht auf die Kommunen 90/2010 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Bürgermeister beauftragt, zwecks Übertragung der Beratungs- und Überwachungspflicht gem. § 61 a Landeswassergesetz (Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen) an einen externen Dritten, neben der Rur-Wasser-Technik GmbH mit anderen Anbietern Kontakt aufzunehmen und Angebote einzuholen. Im Zuge einer interkommunalen Lösung soll dann ein Kostenvergleich auch unter Berücksichtigung der Erbringung dieser Leistungen durch eigenes Personal erfolgen. einstimmig