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Beschlusstext (Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Erschließung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
34 kB
Erstellt
08.04.11, 19:00
Aktualisiert
08.04.11, 19:00
Beschlusstext (Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Erschließung)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 08.04.2011 aus der Niederschrift über die 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 31.03.2011. öffentlicher Teil 1. Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Erschließung 31/2011 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag des Investors GEBIG IPG mbH, Neuenhöfer Allee 49-51, 50935 Köln, vom 23.02.201, das Plangebiet Nr. C 4 „Feldstraße“ im Ortsteil Gey in zwei Bauabschnitten zu erschließen unter der Bedingung zu, dass eine Sicherheitsleistung für den 2. Bauabschnitt durch den Investor in Form einer Bürgschaft vorgelegt wird. Dabei ist die Erschließung des 2. Bauabschnittes spätestens nach fünf Jahren nach Erschließung des 1. Bauabschnittes durchzuführen. Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt den Bürgermeister, mit dem Investor einen entsprechenden Erschließungsvertrag für die Gemeinderatssitzung am 26.05.2011 zu erarbeiten und vorzulegen. In dieser Sitzung ist dann auch der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. C 4 zu fassen. 10 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 2 Nein-Stimmen