Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
27.06.11, 15:43
Aktualisiert
27.06.11, 15:43
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Beschluss
Hürtgenwald, den 16.06.2011
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 26.05.2011.
öffentlicher Teil
3.1
Haushaltssatzung 2011 einschließlich Stellenplan sowie
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 - 2015 der Gemeinde
Hürtgenwald
hier: Stellungnahme der CDU-Fraktion
67/2011
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
A) Haushalt 2011
1. Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden entsprechend dem Beschluss
des Rates vom 16.12.2010 um je 5 % / Jahr erhöht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei anderen Kommunen sowie dem Städte- und
Gemeindebund ein Meinungsbild einzuholen sowie die vorhandene Rechtssprechung zu
überprüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Ergebnisse über die eingeschickte
Pumpe, die Angelegenheit erneut zur Entscheidung vorzulegen, damit eine zeitnahe
Regelung erfolgen kann.
4. Die Finanzierung der Änderungen des Bebauungsplanes D 4 Großhau wird über die
Eigentümer sichergestellt.
5. Die Investitionen in Bergstein für die Baumaßnahmen im Bereich „An der Maar“ wird
zurückgestellt und die Maßnahmen „Auf dem Stückchen“, „Auf dem Turm“ und
„Benneganshof“ werden vorgezogen.
B) Vorschläge
1. Dem Verkauf von Werbebannern auf der neuen Internetseite wird zugestimmt.
2. Der Verpachtung gemeindlicher Dächer für Fotovoltaikanlagen entweder an neue oder
über die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mit vorzugsweise
Bürgerbeteiligung aus dem Gemeindegebiet wird beschloßen.
3. Die Änderung der Elternbeiträge wird abgelehnt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, vorhandene Kinderspielplätze auf ihre Nutzung zu
überprüfen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kosten-Nutzen-Analyse eines Tierfriedhofes
durchzuführen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kosten-Nutzen-Analyse der Studentenstipendien
durchzuführen.
7. Neubürgerfamilien wird beim Erwerb von Altgebäuden im Gemeindegebiet in
Abhängigkeit von der Zahl der zuziehenden Kinder maximal 5 Jahre eine Unterstützung
i.H.v. 1.500,00 € pro Jahr gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zuschusskonzept zu
erarbeiten sowie eine Abgrenzung zum „Altgebäude“ zu definieren.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge für die Fremdanlieferung von
Grünabfällen an den Sammelcontainern zu erarbeiten.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Schaffung von gemeindeeigenen
Betrieben gewerblicher Art zu erarbeiten.
15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 26.05.2011
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