Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
30.06.17, 17:06
Aktualisiert
30.06.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 30.06.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Schulausschusses
vom Dienstag, den 13.06.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Festlegung der Modalitäten für eine Ausschreibung für OGS-Trägerschaften
Vorlagennummer: 128/2017
Es wird beschlossen, Ausschreibungen von Trägerschaften von Offenen Ganztagsschulen nach dem in der
Vorlage 128/2017 beschriebenen Verfahren durchzuführen und die Angebote anhand der in der Vorlage
beschriebenen und mit den Schulleitungen abgestimmten Zuschlagskriterien und Gewichtungen zu
bewerten.
Das Ausschreibungsverfahren soll wie folgt abgewickelt werden:
Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften
Der Kooperationsvertrag, der mit den OGS-Trägern abgeschlossen wird, ist Teil der Vergabeunterlagen.
Dieser enthält die finanziellen Rahmenbedingungen bzgl. Betreuungszeiten, Ferienbetreuung,
Gruppengrößen etc.. Der Kooperationsvertrag wird Teil des Beschlusses für eine etwaige Ausschreibung
sein und für alle Schulen gelten.
Damit soll verhindert werden, dass ein Unterbietungswettstreit über den Preis entsteht, der zu Lasten der
Qualität der Betreuung geht.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 bzgl. gebundene, und
offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich
und Sekundarstufe I sollen neben Lehrkräften möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte,
Musikschullehrerinnen und – lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im
Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden.
Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Begleitung, auch
pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und
Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler , Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende,
Bundesfreiwil-ligendienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr und von
Freiwilligendiensten tätig werden. Als Standard sollen hier Fachkräfte mit mindestens 20 Wochenstunden
und Ergänzungskräfte mit mindestens 16 Wochenstunden eingesetzt werden.
Durch die festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen soll ein Wettbewerb um die höchsten
Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die Betreuung entstehen. Damit ist sichergestellt, dass
das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, und gleichzeitig die höchstmögliche pädagogische
Qualität der Betreuung erreicht wird.
1. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Zuschlagskriterien
festgelegt:
Zuschlagskriterien
Gewichtung in %
Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung: Wie
aussagefähig ist das Konzept bzgl. der Identifikation mit
dem Leitgedanken der Schule? Wie fachlich qualifiziert,
umfassend, bedarfsgerecht und plausibel ist das
Konzept bzgl. des Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebotes sowie dem OGS-Konzept der
Schule? Welche Elemente der Schulentwicklung weist
das Konzept aus?
Inklusion: Wie wird Inklusion als gemeinsame Aufgabe
der Schulentwicklung dargestellt?
40
Tagesablauf: Wie aussagefähig, umfassend, flexibel
und bedarfsgerecht ist das Konzept?
10
Teamarbeit: Welche konkreten Angaben zur Teamarbeit
der OGS MA weist das Konzept aus? (z.B. Zeiten für
Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Konzepttage,
Konzeptarbeit)
5
Zusammenarbeit: Welche Angaben weist das Konzept
zur strukturierten Zusammenarbeit aus? (Schulleitung,
Lehrerkollegium, Eltern, Schulsozialarbeit,
Schulbegleiter, außerschulische Kooperationspartner,
gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und
Gremienarbeit)
Wie sieht die Vernetzung der OGS mit der Schule
konkret aus?
15
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Wie
gestaltet sich die Vernetzung mit Wesselinger, bzw.
benachbarter oder übergeordneter Institutionen? (z.B.
Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen)
5
Qualitätssitzung: Wie sichert der Träger die
Weiterentwicklung der päd. Arbeit? (z.B. lfd. Fortbildung
aller MA, Evaluation, Entwicklung von Standards)
15
Förder- und Freizeitangebote: Welche Qualität und
Vielseitigkeit der Arbeits-gruppen, Förder- und
Freizeitangebote wird angeboten?
5
Gesundes Mittagessen: In welcher Qualität wird das
Mittagessen angeboten? Wird das Mittagessen in die
pädagogische Arbeit eingebunden?
5
2. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der eingereichten Angebotsunterlagen:
Jedes Angebot kann eine Gesamtwertungspunktzahl von maximal 1000 Wertungspunkten (WP) erreichen.
Für die Kriterien „Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung „ können maximal 400 WP, für das Kriterium
„Tagesablauf“ maximal 100 WP erreicht werden. Die Summe der Wertungspunkte aller Kriterien ergibt die
Gesamtwertungspunktzahl. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste
Gesamtwertungspunktzahl erreicht.
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 13.06.2017
Seite 2
Die Punkteverteilung wird im Einzelnen wie folgt vorgenommen:
Den Bewertungsmaßstab für die qualitativen Kriterien bildet ein Notensystem von sehr gut bis ungenügend.
Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet:
Note
Punkte
Prozentanteil der möglichen
Wertungspunkte
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
2 Punkt
0 Punkte
100
80
60
40
20
0
Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe:
Note
sehr gut
gut
Wertung
Die Umsetzung überzeugt in besonderem Maße.
Die Umsetzung überzeugt uneingeschränkt ohne in
besonderem Maße herauszuragen.
befriedigend
Die Umsetzung überzeugt im Wesentlichen.
ausreichend
Die Umsetzung überzeugt nur bedingt bzw. eingeschränkt.
mangelhaft
Die Umsetzung überzeugt in entscheidenden Punkten nicht.
ungenügend
Die Umsetzung entspricht in keiner Weise den Anforderungen
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 13.06.2017
Seite 3