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Beschlusstext (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Bestrebungen der Kommunen Nideggen und Kreuzau zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule sowie weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
22 kB
Erstellt
21.10.11, 19:00
Aktualisiert
21.10.11, 19:00
Beschlusstext (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Bestrebungen der Kommunen Nideggen und Kreuzau zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule sowie weiteres Vorgehen) Beschlusstext (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Bestrebungen der Kommunen Nideggen und Kreuzau zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule sowie weiteres Vorgehen)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 21.10.2011 Beschluss aus der Niederschrift über die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 13.10.2011. öffentlicher Teil 2. Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Bestrebungen der Kommunen Nideggen und Kreuzau zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule sowie weiteres Vorgehen 139/2011 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt fest, dass eine Kooperation mit der Gemeinde Simmerath zur Errichtung einer Sekundarschule aufgrund des Gesetzentwurfs zum 6. Schulrechtsänderungsgesetz vom 06.09.2011 möglich ist. Eine Kooperation mit der Gemeinde Simmerath zur gemeinsamen Errichtung einer fünfzügigen Sekundarschule mit zwei Standorten (vertikale Teilung, d.h. Klassen 5 bis 10 an jedem Standort) zum Schuljahr 2012/13 wird angestrebt. Verbindlicher Kooperationspartner für die gymnasiale Oberstufe soll das Franziskus Gymnasium Vossenack werden. Bei dieser angestrebten Sekundarschule soll es sich um ein Schulangebot handeln, welches als Einladung für weitere Kooperationen mit Schulen der Region ausgerichtet ist. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen alle für die Antragstellung erforderlichen Maßnahmen (z.B. Erarbeitung eines pädagogischen und räumlichen Konzepts, Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Eltern, Beteiligung der Schulkonferenzen, schriftliche Elternbefragung, Interkommunales Abstimmungsverfahren) durchzuführen. Das zu erarbeitende pädagogische Konzept soll nach Möglichkeit eine leistungsbezogene Differenzierung ab Klasse 7 enthalten. Die abschließende Entscheidung über die Antragstellung trifft der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens. Eine Stellungnahme zu der vorzeitigen Information der Kommunen Nideggen und Kreuzau zur Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2012/13 erfolgt zur Zeit nicht, da hierfür noch die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Entsprechend des vom Schulministerium erstellten Zeitplanes kann die Herbeiführung des regionalen Konsens frühestens im November/ Dezember 2011 erfolgen. BM CDU SPD FDP B90/ Die Grünen Hr. Prinz Ja 1 14 0 3 0 0 Nein 0 3 0 0 0 Enthaltung 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 18 Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 13.10.2011 3 0 Seite 2