Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
12.10.17, 17:06
Aktualisiert
12.10.17, 17:06
Beschlusstext (Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses) Beschlusstext (Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.10.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom Donnerstag, den 14.09.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses Vorlagennummer: 169/2017 Es werden folgende Regelungen beschlossen: Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens zwei Kinder im Haushalt minderjährig sind. Die Inhaber/innen des Familienpasses haben Anspruch auf die Gewährung folgender Leistungen und Vergünstigungen: - Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat - Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen um 5,50 Euro pro Monat Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern an Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich Kommunale Abgaben. - Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B. Girls Night, Boys Night, Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro) - Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspaß um 50 % (35,00 Euro anstatt 70,00 Euro bzw. 40,00 Euro anstatt 80,00 Euro) - Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40 %; bei gleichzeitiger Teilnahme eines Geschwisterkindes um 50 % - Ermäßigung der Gebühr für eine Mitgliedschaft in einem Wesselinger Sportverein um 20% - Ermäßigung der Gebühr für eine Teilnahme an einem Kurs in einem Wesselinger Sportverein oder auch beim Stadtsportverband u.a. um 20% - Ermäßigung der Gebühr für die Benutzung des Gartenhallenbades um 20% - Ermäßigung der Gebühr für die Benutzung der Wesselinger Stadtbücherei um 20 %, sofern nicht nach § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei / Schulzentralbib- liothek von der Gebührenpflicht ausgenommen Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom 14.09.2017 Seite 2