Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
12.10.17, 17:06
Aktualisiert
12.10.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.10.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
vom Donnerstag, den 14.09.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Konzept zum zukünftigen Angebot des Familienpasses
Vorlagennummer: 169/2017
Es werden folgende Regelungen beschlossen:
Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass
ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens zwei Kinder
im Haushalt minderjährig sind.
Die Inhaber/innen des Familienpasses haben Anspruch auf die Gewährung folgender
Leistungen und Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro
pro Monat
- Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger
Schulen um
5,50 Euro pro Monat
Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern
an
Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich
Kommunale Abgaben.
- Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B.
Girls Night,
Boys Night, Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro)
- Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspaß um 50 % (35,00 Euro anstatt 70,00 Euro
bzw.
40,00 Euro anstatt 80,00 Euro)
- Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40 %; bei gleichzeitiger
Teilnahme eines
Geschwisterkindes um 50 %
- Ermäßigung der Gebühr für eine Mitgliedschaft in einem Wesselinger Sportverein um
20%
- Ermäßigung der Gebühr für eine Teilnahme an einem Kurs in einem Wesselinger
Sportverein
oder auch beim Stadtsportverband u.a. um 20%
- Ermäßigung der Gebühr für die Benutzung des Gartenhallenbades um 20%
- Ermäßigung der Gebühr für die Benutzung der Wesselinger Stadtbücherei um 20 %,
sofern
nicht nach § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei /
Schulzentralbib-
liothek von der Gebührenpflicht ausgenommen
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vom 14.09.2017
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