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Beschlusstext (4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
15.12.17, 13:01
Aktualisiert
15.12.17, 13:01
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Stadt Wesseling Wesseling, den 15.12.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 28.11.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse Vorlagennummer: 232/2017 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse in der Fassung vom 17. November 2009 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: Artikel 1 § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Einladung nebst Vorlagen geht den Ratsmitgliedern mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag zu. Regelmäßig werden die Einladungen jeweils montags für die übernächste Sitzungswoche versendet.“ § 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „(4) Ist das Ratsmitglied Mitglied einer Fraktion, so gilt die schriftliche Einladung dem Ratsmitglied als zugegangen, sobald sie in den Geschäftsräumen der jeweiligen Fraktion hinterlegt und ihm dies auf elektronischem Wege übermittelt wurde; im übrigen dann, wenn der Postversand erfolgt ist.“ Einzelabstimmung zu § 2: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge und Anträge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 21. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“ Einzelabstimmung zu § 3: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen § 18 in der bisherigen Fassung wird gestrichen und durch folgenden neuen § 18 ersetzt: „§ 18 Fragerecht von Einwohnern (1) In jeder öffentlichen Ratssitzung findet in der Regel eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner kann Fragen von allgemeiner kommunalpolitischer Bedeutung an den Bürgermeister richten. Die Fragestunde wird auf 30 Minuten begrenzt. (2) Die Fragen sollen kurz und sachbezogen sein und müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Sie können dem Bürgermeister schriftlich vorgelegt oder während der Fragestunde mündlich gestellt werden. Sofern Fragen Angelegenheiten betreffen, die auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung stehen, kann eine Beantwortung auch nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung erfolgen. (3) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Nach Beantwortung der Frage können bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden. (4) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. (5) In der Fragestunde werden keine rechtsverbindlichen Erklärungen für die Stadt abgegeben. § 27 Absatz 5 der bisherigen Fassung wird ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Die Änderungen treten mit dem Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.11.2017 Seite 2