Daten
Kommune
Hürtgenwald
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22.10.12, 12:36
Aktualisiert
22.10.12, 12:36
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Beschluss
Hürtgenwald, den 19.10.2012
aus der Niederschrift über die 27. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 25.09.2012.
öffentlicher Teil
6.1
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II
in
Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und
Simmerath sowie
Errichtung einer Sekundarschule jeweils zum Schuljahr
2013/2014
102/2012
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gemäß einstimmiger Empfehlung des
Schulausschusses am 18.09.2012 in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011
folgendes:
1. Die Gemeinde Hürtgenwald strebt die Bildung eines Schulzweckverbandes gem. § 78 Abs. 8
Schulgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) mit den
Kommunen Monschau und Simmerath zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 an. Zum
Zeitpunkt der Errichtung dieses Schulzweckverbandes gehen alle weiterführenden Schulen
(Sekundarstufen I und II) der vorgenannten Kommunen in die Trägerschaft dieses
Schulzweckverbandes über, in Hürtgenwald sind dies die Gemeinschaftshauptschule
Hürtgenwald und die Realschule Hürtgenwald. Der Schulzweckverband soll zudem Träger der
neuen Sekundarschule sein.
2. Die Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath stellen den Antrag zur Errichtung
einer Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014. Der 3-zügige Hauptstandort ist befristet für zwei
Schuljahre in Monschau, anschließend in Simmerath. Ein 2-zügiger Teilstandort wird unmittelbar
(zum Schuljahr 2013/2014) und dauerhaft am Schulzentrum in Hürtgenwald-Kleinhau
eingerichtet. Das Franziskus Gymnasium Vossenack und das St. Michael Gymnasium Monschau
sollen Kooperationspartner der Sekundarschule für den Besuch der gymnasialen Oberstufe
werden.
3. Unter der Bedingung der Genehmigung der Sekundarschule in Trägerschaft des
Schulzweckverbandes wird die jahrgangsweise Auflösung der Gemeinschaftshauptschule
Hürtgenwald und der Realschule Hürtgenwald beschlossen, d.h. diese beiden Schulen bilden ab
dem Schuljahr 2013/2014 keine neuen Eingangsklassen und beenden den regulären
Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2017/2018.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen, insbesondere die
weiteren Vorarbeiten zur Bildung eines Schulzweckverbandes und das Antragsverfahren zur
Errichtung der Sekundarschule in die Wege zu leiten.
5. In einer gemeinsamen Sitzung aller Schulausschüsse der Kommunen Hürtgenwald,
Monschau und Simmerath, gerne auch Roetgen, wird das erarbeitete pädagogische Konzept
sowie die vorbereiteten schulrechtlichen und schulorganisatorischen Regelungen vorgestellt und
beraten.
Einstimmig, 0 Enthaltungen