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Beschlusstext (Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,1 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.12.17, 13:01
Aktualisiert
14.12.17, 13:01
Beschlusstext (Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 14.12.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 21.11.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall Vorlagennummer: 227/2017 Für das konkrete Neubaubauvorhaben des Herrn Christian Doumit unter der Anschrift Eichholzer 58 in Wesseling (Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 145/86) wird hiermit die Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54, Blatt B, festgestellt und seine Nichtanwendung beschlossen. Die Zulässigkeit dieses Neubauvorhabens begründet sich danach auf § 34 BauGB. Einstimmig