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Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.12.17, 13:01
Aktualisiert
14.12.17, 13:01
Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 14.12.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 21.11.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld hier: Satzungsbeschluss Vorlagennummer: 240/2017 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 90/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 18.04.2017) öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 240/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 19.10.2017) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld mit Hinweis wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig