Daten
Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.12.17, 13:01
Aktualisiert
14.12.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 14.12.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 21.11.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 240/2017
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
BauGB
(Beschlussvorlage 90/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 18.04.2017)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 240/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge, 19.10.2017)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in
den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58
B, Rathausumfeld mit Hinweis wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S.
966)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung
einschließlich
Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig