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Beschlusstext (Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337; hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,8 kB
Erstellt
17.10.12, 19:00
Aktualisiert
17.10.12, 19:00
Beschlusstext (Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337;
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 17.10.2012 aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 04.10.2012. öffentlicher Teil 6. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Parzelle 337; hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB 120/2012 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, die Bauvoranfrage für das Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 3, Nr. 337, aus Gründen des Nachbarschutzes für die vorhandene Bebauung und zur Vermeidung einer klassischen Hinterbebauung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen. 11 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen