Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
14.06.17, 17:06
Aktualisiert
14.06.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 14.06.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 23.05.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
Bebauungsplan Nr. 1/121 "Flach-Fengler-Straße Nord"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Vorlagennummer: 85/2017
Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 237/2016 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 17.11.2016)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Beschlussvorlage 85/2017 - Abwägungsvorschläge, Tabellen vom 04./06.04.2017)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen
in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/121 „Flach-Fengler-Straße Nord“ mit textlichen
Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW S. 271) in der zur
Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung (einschließlich
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB)
werden zur Kenntnis genommen.
Einstimmig