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Beschlusstext (Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
25.09.14, 17:11
Aktualisiert
25.09.14, 17:11
Beschlusstext (Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 25.09.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 26.08.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 16. Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 74/2014 Es wird beschlossen, den Einmündungsbereich der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zurzeit geltenden Fassung - für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltungen