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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,6 kB
Erstellt
04.06.13, 01:02
Aktualisiert
04.06.13, 01:02
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG))

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 03.06.2013 aus der Niederschrift über die 32. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.05.2013. öffentlicher Teil 14. 1 Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NW (FSHG) 91/2013 Beschluss: Aufgrund der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am 25.04.2013 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den der Beschlussvorlage Nr. 44/2013 beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013 mit dem Hinweis, bei der Fahrzeugbeschaffung Sparsamkeit walten zu lassen. Über die Ausführung des Brandschutzbedarfsplanes hat die Feuerwehr jährlich zu berichten. Darüber hinaus soll der Brandschutzbedarfsplan zur Fortschreibung alle zwei Jahre dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zum Beschluss vorgelegt werden. Einstimmig, 0 Enthaltungen