Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
8,6 kB
Erstellt
04.06.13, 01:02
Aktualisiert
04.06.13, 01:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 03.06.2013
aus der Niederschrift über die 32. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 16.05.2013.
öffentlicher Teil
14.
1
Brandschutzbedarfsplan gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz
NW (FSHG)
91/2013
Beschluss:
Aufgrund der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Sitzung am
25.04.2013 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den der Beschlussvorlage Nr.
44/2013 beigefügten Brandschutzbedarfsplan 2013 mit dem Hinweis, bei der
Fahrzeugbeschaffung Sparsamkeit walten zu lassen. Über die Ausführung des
Brandschutzbedarfsplanes hat die Feuerwehr jährlich zu berichten. Darüber hinaus soll der
Brandschutzbedarfsplan zur Fortschreibung alle zwei Jahre dem Rat der Gemeinde
Hürtgenwald zum Beschluss vorgelegt werden.
Einstimmig, 0 Enthaltungen