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Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtischen Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
25.09.14, 17:11
Aktualisiert
25.09.14, 17:11
Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtischen Straßen für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 25.09.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 26.08.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 15. Widmung von Straßen in Wesseling als städtischen Straßen für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 72/2014 Es wird beschlossen, die im 1. Erschließungsabschnitt des Neubaugebietes Eichholz hergestellten Straßen 1. Anton-Engels-Straße 2. Hans-Mock-Straße 3. Richard-Schmieder-Weg 4. Luxemburger Straße 5. Auf dem Eichholzer Acker - soweit diese in der Anlage 1 zur Vorlage 72/2014 in „gelb“ dargestellt sind - als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zurzeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltungen