Daten
Kommune
Hürtgenwald
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10.07.13, 08:25
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
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Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 10.07.2013
Beschluss
aus der Niederschrift über die 22. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 15.12.2011.
öffentlicher Teil
6.4
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
174/2011
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
24.11.2011 folgenden Beschluss:
1. Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
370,00 €
1.310,00 €
1.370,00 €
2.730,00 €
370,00 €
1.370,00 €
Friedhof Gey alt
310,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.140,00 €
2.270,00 €
Friedhof Gey alt
910,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
180,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
2. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Hürtgenwald
wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
BM
CDU
Ja
1
13
Nein
Enthaltungen
0
SPD
FDP
Grüne
Hr. Prinz
5
3
2
1
20
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2011
5
0
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