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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
10.07.13, 08:25
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Hürtgenwald, den 10.07.2013 Beschluss aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.12.2011. öffentlicher Teil 6.4 Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald 174/2011 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011 folgenden Beschluss: 1. Die kalkulierten Gebühren betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 € 370,00 € 1.310,00 € 1.370,00 € 2.730,00 € 370,00 € 1.370,00 € Friedhof Gey alt 310,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 1.140,00 € 2.270,00 € Friedhof Gey alt 910,00 € Durchführung der Bestattung A) Benutzung der Leichenhalle 180,00 € B) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall C) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 2. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. BM CDU Ja 1 13 Nein Enthaltungen 0 SPD FDP Grüne Hr. Prinz 5 3 2 1 20 Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2011 5 0 Seite 2