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Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
10.07.13, 08:25
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 10.07.2013 Beschluss aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.12.2011. öffentlicher Teil 6.5 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung. 177/2011 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011 folgenden Beschluss: 1. Die nach den der Vorlage 152/2011 beigelegten Gebührenbedarfsberechnungen nach den Varianten AHK 1 bis 3 und WBZW 1 bis 3 sind richtig. 2. Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die Berechnungsvariante WBZW, Variante 2 (Wiederbeschaffungszeitwert mit kalkulatorischer Verzinsung 6 %), zugrunde gelegt. 3. Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,80 € je m², e) die Gebühr für den Zwischenzähler beträgt 25,50 € jährlich. 4. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen. BM CDU SPD FDP Grüne Hr. Prinz Ja 1 13 5 Nein Enthaltungen 0 3 2 1 22 3 0