Daten
Kommune
Hürtgenwald
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10.07.13, 08:25
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
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Hürtgenwald, den 10.07.2013
Beschluss
aus der Niederschrift über die 22. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 15.12.2011.
öffentlicher Teil
6.5
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und
Niederschlags-wassergebühr ab dem 01.01.2012 sowie
Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.
177/2011
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
24.11.2011 folgenden Beschluss:
1. Die nach den der Vorlage 152/2011 beigelegten Gebührenbedarfsberechnungen
nach den Varianten AHK 1 bis 3 und WBZW 1 bis 3 sind richtig.
2. Für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wird die
Berechnungsvariante WBZW, Variante 2 (Wiederbeschaffungszeitwert mit
kalkulatorischer Verzinsung 6 %), zugrunde gelegt.
3. Es werden folgende Gebührensätze festgelegt:
a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € je m³,
c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,80 € je m²,
e) die Gebühr für den Zwischenzähler beträgt 25,50 € jährlich.
4. Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde
Hürtgenwald wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
BM
CDU
SPD
FDP
Grüne
Hr. Prinz
Ja
1
13
5
Nein
Enthaltungen
0
3
2
1
22
3
0