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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
37 kB
Erstellt
10.07.13, 08:25
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.12.2011. öffentlicher Teil 6.7 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack 182/2011 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011 folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,70 €, für Strom 14,00 € und für Heizung 13,35 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedlerbzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Einstimmig, 0 Entahltungen