Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
25.09.17, 17:05
Aktualisiert
25.09.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 25.09.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 11.07.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 141/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird folgendes beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der
Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.01.2017 (Beschlussvorlage 55/2017 – Liste 1/2,
Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 141/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg /
Buchenstraße / Langenackerstraße", Teilplan A mit textlichen Festsetzungen und
Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), in der zur Zeit geltenden Fassung)
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in der zur
Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen