Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
18.12.12, 01:01
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
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Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 17.12.2012
aus der Niederschrift über die 28. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 29.11.2012.
öffentlicher Teil
7.
Gründung des Schulzweckverbandes „Nordeifel“
144/2012
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Gründung eines Schulzweckverbands
„Nordeifel“ nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der damit
verbundenen Satzung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen
weiteren Schritte zur Gründung des Schulzweckverbandes durchzuführen. Finanzielle
Rahmenbedingungen:
1.) Die Kommunen bringen ihren Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und
Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein.
2.) Dem handelsrechtlichen/bilanzrechtlichen Grundsatz folgend „Vermögen folgt der
Aufgabe“ wird zeitnah untersucht, ob eine solche Vermögensübertragung für den Verband
sinnvoll ist.
3.) Es erfolgt ein interner finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen für die zeitliche
Verschiebung der Berücksichtigung der geänderten Schülerzahlen im kommunalen
Finanzausgleich des Landes für die Jahre 2013 und 2014.
4.) Inwiefern schulbetriebliche bzw. schulpädagogische Investitionen (z.B. Errichtung einer
Mensa, Anbau von zusätzlichen Klassenräumen bei erforderlichem Bedarf) von den
Mitgliedskommunen selbst oder dem Zweckverband entsprechend den Umlageanteilen
finanziert werden, ist noch abschließend zu klären.
Über die entgültige Fassung der Satzung des Schulzweckverbandes ist ein gesonderter
Beschluss nach weiterem Fortgang der Beratungen zu treffen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen