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Beschlusstext (Gründung des Schulzweckverbandes Nordeifel)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
57 kB
Erstellt
18.12.12, 01:01
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Gründung des Schulzweckverbandes Nordeifel)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 17.12.2012 aus der Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 29.11.2012. öffentlicher Teil 7. Gründung des Schulzweckverbandes „Nordeifel“ 144/2012 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stimmt der Gründung eines Schulzweckverbands „Nordeifel“ nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und der damit verbundenen Satzung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur Gründung des Schulzweckverbandes durchzuführen. Finanzielle Rahmenbedingungen: 1.) Die Kommunen bringen ihren Vermögenswerte (Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Grundstücke) zunächst mietfrei in den Verband ein. 2.) Dem handelsrechtlichen/bilanzrechtlichen Grundsatz folgend „Vermögen folgt der Aufgabe“ wird zeitnah untersucht, ob eine solche Vermögensübertragung für den Verband sinnvoll ist. 3.) Es erfolgt ein interner finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen für die zeitliche Verschiebung der Berücksichtigung der geänderten Schülerzahlen im kommunalen Finanzausgleich des Landes für die Jahre 2013 und 2014. 4.) Inwiefern schulbetriebliche bzw. schulpädagogische Investitionen (z.B. Errichtung einer Mensa, Anbau von zusätzlichen Klassenräumen bei erforderlichem Bedarf) von den Mitgliedskommunen selbst oder dem Zweckverband entsprechend den Umlageanteilen finanziert werden, ist noch abschließend zu klären. Über die entgültige Fassung der Satzung des Schulzweckverbandes ist ein gesonderter Beschluss nach weiterem Fortgang der Beratungen zu treffen. Einstimmig, 0 Enthaltungen