Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath; hier: Errichtung einer Sekundarschule sowie Gründung eines Schulzweckverbandes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
16 kB
Erstellt
18.12.12, 01:01
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath;
hier: Errichtung einer Sekundarschule sowie Gründung eines Schulzweckverbandes) Beschlusstext (Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath;
hier: Errichtung einer Sekundarschule sowie Gründung eines Schulzweckverbandes)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 17.12.2012 aus der Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 29.11.2012. öffentlicher Teil 6. Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath; hier: Errichtung der Sekundarschule Nordeifel 138/2012 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt: 1. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein Westfalen (SchulG NRW) in Verbindung mit § 17 a SchulG NRW gemeinsam mit den Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath die Errichtung einer Sekundarschule ab dem Schuljahr 2013/2014 beginnend mit der Jahrgangsstufe 5. 2. Schulträger der Sekundarschule im Sinne des § 78 SchulG NRW wird der z. Zt. in Gründung befindliche Schulzweckverband, dem die Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Simmerath und Roetgen mit allen weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft angehören werden. 3. Die Sekundarschule soll 5-zügig errichtet werden. Dazu soll ein 3-zügiger Hauptstandort in Simmerath in den Räumen der Gemeinschaftshauptschule Simmerath und ein 2-zügiger Teilstandort in Hürtgenwald - Kleinhau in den Räumen des Schulzentrums (GHS und RS Hürtgenwald) eingerichtet werden. 4. Die Sekundarschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt. 5. Ab Klasse 7 erfolgt der Unterricht der Sekundarschule in teilintegrierter Form. 6. Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem St. Michael-Gymnasium in Monschau und dem Franziskus-Gymnasium in Vossenack sichergestellt. 7. Der Rat nimmt das pädagogische Konzept, das Ergebnis der Elternbefragung, das Raumkonzept, den hergestellten regionalen Konsens und die Beschlüsse der Schulkonferenzen zu der jahrgangsweisen Auflösung sowie zur Übertragung der Trägerschaft auf den Schulzweckverband Nordeifel zur Kenntnis. 8. Die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen nimmt zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule Simmerath auf, da diese zum 31.07.2013 aufgelöst werden soll. 9. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung erteilten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule das sukzessive Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und der Realschule Hürtgenwald zum Ende des Schuljahres 2017/2018. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden keine Eingangsklassen mehr gebildet. 10. Der Name der Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen lautet ab dem 01.08.2013 Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen-Simmerath. 11. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.11.2012 alle notwendigen Antragsunterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. 12. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln dahingehend zu verhandeln, dass unter Berücksichtigung der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes in den auslaufenden Schulen den Kolleginnen und Kollegen dieser Schulen, die eine Versetzung in die Sekundarschule anstreben, diese sukzessive ermöglicht wird. Der Schulträger wird die in seiner Verantwortung stehenden Belange zur Qualitätswahrung an den auslaufenden Schulen mit besonderer Sorgfalt wahrnehmen. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2012 Seite 2