Daten
Kommune
Hürtgenwald
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18.12.12, 01:01
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
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Beschluss
Hürtgenwald, den 17.12.2012
aus der Niederschrift über die 28. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 29.11.2012.
öffentlicher Teil
6.
Gemeinschaftliche Schulentwicklungsplanung der Kommunen
Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath;
hier: Errichtung der Sekundarschule Nordeifel
138/2012
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt:
1.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz
Nordrhein
Westfalen (SchulG NRW) in Verbindung mit § 17 a SchulG NRW gemeinsam mit den
Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath die Errichtung einer Sekundarschule
ab
dem Schuljahr 2013/2014 beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.
2.
Schulträger der Sekundarschule im Sinne des § 78 SchulG NRW wird der z. Zt. in
Gründung befindliche Schulzweckverband, dem die Kommunen Hürtgenwald,
Monschau, Simmerath und Roetgen mit allen weiterführenden Schulen in kommunaler
Trägerschaft angehören werden.
3.
Die Sekundarschule soll 5-zügig errichtet werden. Dazu soll ein 3-zügiger
Hauptstandort in Simmerath in den Räumen der Gemeinschaftshauptschule
Simmerath und ein 2-zügiger Teilstandort in Hürtgenwald - Kleinhau in den Räumen
des Schulzentrums (GHS und RS Hürtgenwald) eingerichtet werden.
4.
Die Sekundarschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
5.
Ab Klasse 7 erfolgt der Unterricht der Sekundarschule in teilintegrierter Form.
6.
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen
mit dem St. Michael-Gymnasium in Monschau und dem Franziskus-Gymnasium in
Vossenack sichergestellt.
7.
Der Rat nimmt das pädagogische Konzept, das Ergebnis der Elternbefragung, das
Raumkonzept, den hergestellten regionalen Konsens und die Beschlüsse der
Schulkonferenzen zu der jahrgangsweisen Auflösung sowie zur Übertragung der
Trägerschaft auf den Schulzweckverband Nordeifel zur Kenntnis.
8.
Die Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen nimmt zum Beginn des
Schuljahres 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule
Simmerath auf, da diese zum 31.07.2013 aufgelöst werden soll.
9.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt unter dem Vorbehalt der durch die
Bezirksregierung erteilten Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule das
sukzessive Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und der
Realschule Hürtgenwald zum Ende des Schuljahres 2017/2018. Ab dem Schuljahr
2013/2014 werden keine Eingangsklassen mehr gebildet.
10.
Der Name der Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen lautet ab dem
01.08.2013 Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen-Simmerath.
11.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.11.2012 alle notwendigen
Antragsunterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
12.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln dahingehend zu
verhandeln, dass unter Berücksichtigung der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes
in
den auslaufenden Schulen den Kolleginnen und Kollegen dieser Schulen, die eine
Versetzung in die Sekundarschule anstreben, diese sukzessive ermöglicht wird. Der
Schulträger wird die in seiner Verantwortung stehenden Belange zur
Qualitätswahrung
an den auslaufenden Schulen mit besonderer Sorgfalt wahrnehmen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2012
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