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Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,3 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
10.10.17, 13:01
Aktualisiert
10.10.17, 13:01
Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V.)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 10.10.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Dienstag, den 12.09.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. Vorlagennummer: 222/2015 3. Ergänzung Nach eingehender Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Sollte es aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Wesseling erforderlich werden von den Vereinen für die Nutzung städtischer Sportanlagen Kostendeckungsbeiträge zu erheben, wird eine solche Beitragserhebung nach dem in der Verwaltungsvorlage 222/2015 3. Ergänzung vorgestellten so genannten Pulheimer Modell erfolgen. Dabei ist das System der Abrechnung entsprechend den Fakten, welche zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung vorliegen, zu aktualisieren. Einstimmig, 0 Enthaltungen