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Beschlusstext (Antrag auf Unterschutzstellung nach a) Denkmalschutzgesetz NRW b) Bundesnaturschutzgesetz hier: Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler vom 06.05.2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Antrag auf Unterschutzstellung nach
a) Denkmalschutzgesetz NRW
b) Bundesnaturschutzgesetz
hier: Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler vom 06.05.2012)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 05.07.2012. öffentlicher Teil 6. Antrag auf Unterschutzstellung nach a) Denkmalschutzgesetz NRW b) Bundesnaturschutzgesetz hier: Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler vom 06.05.2012 69/2012 Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beide Anträge zu behandeln. Hinsichtlich des schmiedeeisernen Tores am Eingang des alten Friedhofs in Gey beschließt der Rat, das Unterschutzstellungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz einzuleiten. Desweiteren beschließt der Rat, dass die beiden Linden erhalten bleiben sollen. Die Gemeinde verpflichtet sich, beide Linden zu erhalten, bis eventuelle bestandsgefährdende Maßnahmen (z.B. Rückschnitte) zum Erhalt der Verkehrssicherungspflicht notwendig werden. Bevor diese Maßnahmen erfolgen, ist die Beteiligung der politischen Gremien durch die Gemeinde, gegebenenfalls durch eine Dringlichkeitsentscheidung, einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt das Erforderliche zu veranlassen. Einstimmig, 0 Enthaltungen