Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 10.07.2013
aus der Niederschrift über die 26. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 05.07.2012.
öffentlicher Teil
6.
Antrag auf Unterschutzstellung nach
a) Denkmalschutzgesetz NRW
b) Bundesnaturschutzgesetz
hier: Antrag von Herrn Ortsvorsteher Rößeler vom 06.05.2012
69/2012
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald
beide Anträge zu behandeln.
Hinsichtlich des schmiedeeisernen Tores am Eingang des alten Friedhofs in Gey
beschließt der Rat, das Unterschutzstellungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
einzuleiten.
Desweiteren beschließt der Rat, dass die beiden Linden erhalten bleiben sollen. Die
Gemeinde verpflichtet sich, beide Linden zu erhalten, bis eventuelle
bestandsgefährdende Maßnahmen (z.B. Rückschnitte) zum Erhalt der
Verkehrssicherungspflicht notwendig werden. Bevor diese Maßnahmen erfolgen, ist die
Beteiligung der politischen Gremien durch die Gemeinde, gegebenenfalls durch eine
Dringlichkeitsentscheidung, einzuholen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt das Erforderliche zu veranlassen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen