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Beschlusstext (Anbringung von Werbe- und Reklameschildern auf städtischen Sportplätzen Vertragliche Regelung mit den Nutzern der Anlagen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,9 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
10.10.17, 13:01
Aktualisiert
10.10.17, 13:01
Beschlusstext (Anbringung von Werbe- und Reklameschildern auf städtischen Sportplätzen
Vertragliche Regelung mit den Nutzern der Anlagen)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 10.10.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Dienstag, den 12.09.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Anbringung von Werbe- und Reklameschildern auf städtischen Sportplätzen Vertragliche Regelung mit den Nutzern der Anlagen Vorlagennummer: 176/2017 Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Zugrundelegung der in der Vorlage Nr. 176/2017 gemachten Ausführungen bzw. Regelungen und unter Berücksichtigung lärmschutzrechtlicher Belange je einen Vertrag mit der Spielvereinigung Wesseling-Urfeld 19/46 e.V. und dem TuS Wesseling e.V. für die Anbringung von Werbe- und Reklameschildern auf städtischen Sportplätzen abzuschließen. Einstimmig, 0 Enthaltungen