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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 sowie Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
34 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 sowie Beschluss über die Offenlage gem. § 3 
         Abs. 2 BauGB)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 05.07.2012. öffentlicher Teil 3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 sowie Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB 80/2012 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Pützgasse II“ zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße „Pützgasse“ im Ortsteil Hürtgen. Weiterhin wird beschlossen, das Bauleitplanverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen und mit den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten. Einstimmig, 0 Enthaltungen