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Beschlusstext (Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
10.10.17, 13:01
Aktualisiert
10.10.17, 13:01
Beschlusstext (Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 10.10.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Dienstag, den 12.09.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Antrag des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. vom 31.05.2017 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für allgemeine Vereinsführungskosten Vorlagennummer: 178/2017 Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Ausschuss, dem Stadtsportverband Wesseling e.V. (kurz: SSV) in 2017 aus dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 „Zuschüsse“ einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. Des Weiteren wird im Hinblick auf eine mögliche Zuschussgewährung an den SSV in 2018 vereinbart, dass Vertreter der Politik und Verwaltung gemeinsam mit Herrn Triebkorn den Aufgabenkatalog des Landessportbundes NRW bzw. Kreissportbundes Rhein-Erft e.V. besprechen. Für eine pauschale Bezuschussung des SSV müssten entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2018 bereitgestellt werden. Einstimmig, 0 Enthaltungen