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Beschlusstext (Antrag auf Aufstellung einer Kunst-Skulptur als Grabstein auf dem Friedhof in Gey -neuer Teil- hier: Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen der Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
17 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Antrag auf Aufstellung einer Kunst-Skulptur als Grabstein auf dem Friedhof in Gey 
-neuer Teil-
hier: Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen der Friedhofssatzung)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 10.07.2013 Beschluss aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 05.07.2012. öffentlicher Teil 5. Antrag auf Aufstellung einer Kunst-Skulptur als Grabstein auf dem Friedhof in Gey -neuer Teilhier: Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen der Friedhofssatzung 68/2012 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald entscheidet nach Kenntnisnahme des Sachverhalts aufgrund des Antrages des Herrn Karl-Heinz Geuenich, In den Heuen 14, 52393 Hürtgenwald, vom 15.04.2012, dem Aufstellen der Kunst-Skulptur am Standort A gem. Sitzungsvorlage eine Ausnahme zu erteilen. Der Antragsteller muss sich damit einverstanden erklären, mindestens 3 Wahlgräber zu erwerben. In den abzuschließenden Vertrag ist die genaue Position der Namensbezeichnung aufzunehmen. BM CDU SPD FDP B´90/Die Grünen Hr. Prinz Gesamt Ja 1 14 5 Nein Enthaltungen 3 2 22 1 1 3