Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
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Beschluss
Hürtgenwald, den 10.07.2013
aus der Niederschrift über die 29. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 13.12.2012.
öffentlicher Teil
6.5
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von
Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und
asylbegehrende Ausländer 2013
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen
und Vossenack
149/2012
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
Die Richtigkeit der der Beschlussvorlage beiliegenden Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 7,95 €, für Strom
17,40 € und für Heizung 14,50 €.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der der
Beschlussvorlage beigefügten Fassung mit folgender Präambel beschlossen:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) und
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in
seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen:
Einstimmig, 0 Enthaltungen