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Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
42 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser
gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 13.12.2012. öffentlicher Teil 6.3 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasser gebühr ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung 147/2012 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für Schmutz- und Niederschlagswasser wird festgestellt. 2) Es werden folgende Gebührensätze festgelegt: a) Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 93,00 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,68 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschl. beträgt beim Niederschlagswasser 81,00 €, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,81 € je m². e) die Gebühr je Zwischenzähler beträgt 31,50 € jährlich. 3) Die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung gemäß Anlage 2 mit folgender Präambel beschlossen: Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie des § 65 Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (Landeswassergesetz –LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) in Verbindung mit der Entwässerungssatzung vom 18.12.2009, hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen: Einstimmig, 0 Enthaltungen