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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Hier: Gebührenkalkulation)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Hier: Gebührenkalkulation)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 13.12.2012. öffentlicher Teil 6.6 Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 150/2012 Hier: Gebührenkalkulation Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Gemeinderates folgenden Beschluss: 1. Die Richtigkeit der der Beschlussvorlage beiliegenden Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 36,57 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 43,02 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der der Beschlussvorlage beiliegenden Fassung mit folgender Präambel beschlossen: Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), der §§ 1,2,4,6,7,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185), hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen: Einstimmig, 0 Enthaltungen