Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
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Beschluss
Hürtgenwald, den 10.07.2013
aus der Niederschrift über die 29. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 13.12.2012.
öffentlicher Teil
6.6
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der
Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus
Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
150/2012
Hier: Gebührenkalkulation
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Gemeinderates folgenden Beschluss:
1. Die Richtigkeit der der Beschlussvorlage beiliegenden Gebührenkalkulation wird
festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 36,57 € bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 43,02 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der der Beschlussvorlage beiliegenden
Fassung mit folgender Präambel beschlossen:
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S.
474), der §§ 1,2,4,6,7,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der §§ 51 ff. des
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185), hat der
Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung
beschlossen:
Einstimmig, 0 Enthaltungen