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Beschlusstext (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2013, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald)

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Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 13.12.2012. öffentlicher Teil 6.8 Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2013, b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald 152/2012 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2013 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, wird festgestellt. 2.) Die der Beschlussvorlage beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird mit folgender Präambel erlassen: Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald vom 19.07.2012, hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen: Einstimmig, 0 Enthaltungen