Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
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Beschluss
Hürtgenwald, den 10.07.2013
aus der Niederschrift über die 29. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 13.12.2012.
öffentlicher Teil
6.8
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die
Biotonne für das
Haushaltsjahr 2013,
b) Erlass der Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald
152/2012
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss:
1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2013 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
wird festgestellt.
2.) Die der Beschlussvorlage beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
wird mit folgender Präambel erlassen:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) und
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) sowie der Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Hürtgenwald vom 19.07.2012, hat der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen:
Einstimmig, 0 Enthaltungen