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Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
10.07.13, 08:50
Aktualisiert
10.07.13, 08:50
Beschlusstext (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 10.07.2013 aus der Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 13.12.2012. öffentlicher Teil 6.2 Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2013 sowie Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. 146/2012 Beschluss: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung nach Anlage A der Beschlussvorlage wird festgestellt. 2) Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. 3) Der Gebührensatz pro laufendem Meter Straßenfront beträgt 0,83 €. 4) Die Gebührensatzung zur Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der der Beschlussvorlage beiliegenden Fassung mit folgender Präambel beschlossen: Aufgrund des §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) sowie der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und § 5 der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung vom 06.12.1978, hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung beschlossen: Einstimmig, 0 Enthaltungen