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Beschlusstext (Antrag der Fraktionen SBW und WIR/FWW: Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
24.11.17, 17:06
Aktualisiert
24.11.17, 17:06
Beschlusstext (Antrag der Fraktionen SBW und WIR/FWW: Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.11.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.10.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 28. Antrag der Fraktionen SBW und WIR/FWW: Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 217/2017 Herr Bürgermeister Esser lässt sodann über folgenden Beschlussentwurf abstimmen: In § 11 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gemäß § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW alle Ausschüsse ausgenommen.“ 10 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 EnthaltungenDer Antrag ist somit abgelehnt.