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Beschlusstext (Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
24.11.17, 17:06
Aktualisiert
24.11.17, 17:06
Beschlusstext (Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 24.11.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.10.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 22. Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Vorlagennummer: 203/2017 Auf Empfehlung des Schulausschusses wird beschlossen: Der der Vorlage 203/2017 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Brühl über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen. Der Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 GO NRW in Höhe von 107.000 € für die Zahlung der Schulkostenbeiträge, der Schülerfahrtkosten und der Lernmittel wird zugestimmt. Deckung bieten Mehrerträge aufgrund der Ausschüttung des Landschaftsverbandes Rheinland durch den Rhein-ErftKreis. Einstimmig, 0 Enthaltungen