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Beschlusstext (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
9,0 kB
Erstellt
15.05.12, 19:00
Aktualisiert
10.07.13, 08:25
Beschlusstext (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss Hürtgenwald, den 15.05.2012 aus der Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 10.05.2012. öffentlicher Teil 6. 64/2012 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. K 14 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Raffelsbrand, südlich der B 399, beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Kartenausschnitt. Einstimmig, 0 Enthaltungen