Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
36 kB
Erstellt
04.12.12, 01:01
Aktualisiert
04.12.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 03.12.2012
aus der Niederschrift über die 9. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.2012.
öffentlicher Teil
2.
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald
131/2012
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die beigefügte Hundesteuersatzung mit folgender Änderung zu beschließen:
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen
gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 72,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden 84,00 € je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 102,00 € je Hund
d) gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) oder Hunde bestimmter Rassen gehalten
werden
720,00 € je Hund
a)-c): 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
d): 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen