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Beschlusstext (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
36 kB
Erstellt
04.12.12, 01:01
Aktualisiert
04.12.12, 01:01
Beschlusstext (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 03.12.2012 aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.2012. öffentlicher Teil 2. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald 131/2012 Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die beigefügte Hundesteuersatzung mit folgender Änderung zu beschließen: § 2 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 72,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 84,00 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 102,00 € je Hund d) gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) oder Hunde bestimmter Rassen gehalten werden 720,00 € je Hund a)-c): 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung d): 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen