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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
04.12.12, 01:01
Aktualisiert
04.12.12, 01:01
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Hürtgenwald, den 03.12.2012 Beschluss aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.2012. öffentlicher Teil 7. 136/2012 Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Empfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: a) „Bereitstellung Friedhof“, b) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 € 492,00 € 1.723,00 € 1.814,00 € 3.598,00 € 492,00 € 1.814,00 € Friedhof Gey alt 410,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 1.500,00 € 3.000,00 € Friedhof Gey alt 1.200,00 € Durchführung der Bestattung A) Benutzung der Leichenhalle 204,00 € B) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 615,00 € je Fall 100,00 € je Fall 450,00 € je Fall C) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung 310,00 € je Fall 100,00 € je Fall c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 310,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2012 Seite 2