Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
04.12.12, 01:01
Aktualisiert
04.12.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 03.12.2012
Beschluss
aus der Niederschrift über die 9. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.2012.
öffentlicher Teil
7.
136/2012
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
492,00 €
1.723,00 €
1.814,00 €
3.598,00 €
492,00 €
1.814,00 €
Friedhof Gey alt
410,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.500,00 €
3.000,00 €
Friedhof Gey alt
1.200,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
204,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
615,00 € je Fall
100,00 € je Fall
450,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
310,00 € je Fall
100,00 € je Fall
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
310,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird
in der beiliegenden Fassung beschlossen.
9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2012
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