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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer 2013 hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
34 kB
Erstellt
04.12.12, 01:01
Aktualisiert
04.12.12, 01:01
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer 2013
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 03.12.2012 aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.2012. öffentlicher Teil 4. Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer 2013 hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack 133/2012 Empfehlung: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 7,95 €, für Strom 17,40 € und für Heizung 14,50 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltungen