Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
34 kB
Erstellt
04.12.12, 01:01
Aktualisiert
04.12.12, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 03.12.2012
aus der Niederschrift über die 9. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.2012.
öffentlicher Teil
4.
Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von
Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und
asylbegehrende Ausländer 2013
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen
und Vossenack
133/2012
Empfehlung:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 7,95 €, für Strom
17,40 € und für Heizung 14,50 €.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der beigefügten
Fassung beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen